Group of children racing in an indoor swimming pool, making splashes.

Mitgliedschaft

Mitglied werden im Olfener Schwimmclub 2007 e.V.

Die Aufnahme in den Olfener Schwimmclub 2007 e.V. ist in der Regel erst nach erfolgreicher Teilnahme an einem Schwimmkurs oder einem Probetraining möglich. So stellen wir sicher, dass die Schwimmer*innen den entsprechenden Leistungsstand für die jeweilige Trainingsgruppe mitbringen.

Auch Elternteile können Mitglied im Verein werden – etwa zur Unterstützung des Vereinslebens oder als Fördermitglieder.
Für Trainer*innen und Kampfrichter*innen ist die Mitgliedschaft laut Vereinssatzung obligatorisch.

Die Beitragssätze richten sich nach Alter und Familiengröße.

Alle schwimmenden Mitglieder nehmen regelmäßig am Trainingsbetrieb teil, engagieren sich bei Veranstaltungen und gestalten das Vereinsleben aktiv mit.

Alle Mitglieder sind – altersgemäß – stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung und können die Zukunft des Vereins mitbestimmen.

Die folgenden Beitragssätze wurden von der ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen und genehmigt und gelten derzeit.

Olfener Schwimmclub 2007 e.V. – Mitgliedsbeitrag je Kalenderjahr

70,00 €

bis einschl. 25 Jahre

80,00 €

ab 26 Jahre

160,00 €

Familienbeitrag (ab 3 Personen)

Aufnahmegebühr (einmalig)

10,00 €

Bearbeitungsgebühr je Aufnahmeantrag

Hallenbad-Nutzungsgebühr je Kalenderjahr (Klutensee-Bad Lüdinghausen)

60,00 €

nur für Montagsgruppen – 1 Stunde Training / Woche

90,00 €

nur für Mittwochsgruppen – 1,5 Stunden Training / Woche

Abgaben an den Deutschen Schwimmverband (DSV)

20,00 €

Registrierungsgebühr (einmalig): nur für Wettkampfschwimmer*innen – Abbuchung erfolgt nach dem ersten Wettkampfstart

25,00 €

Lizenzgebühr (je Kalenderjahr): nur für Wettkampfschwimmer*innen – Abbuchung erfolgt nach dem ersten Wettkampfstart des Jahres

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit durch einen formlosen schriftlichen Antrag erfolgen. Dieser ist per E-Mail an schwimmen@osc07.de zu richten.

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Ende des laufenden Kalenderjahres beim Verein eingehen. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet.